Riemchen – Teilstück eines Vormauerziegels?
Im Neubau und im Rahmen der energetischen Sanierung des Bestandes werden in erheblichem Maße Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) verwendet. Diese Systeme werden unter anderem mit Ziegelriemchen oberflächlich beklebt. Das keramische Riemchen hat gegenüber den Systemen mit einer Putzoberfläche deutliche Vorteile in der Beständigkeit und dem Renovierungsaufwand. Zudem ist der optische Gesamteindruck der Gebäudehülle ein wesentliches Kriterium für die Kauf- bzw. Investitionsentscheidung, da einerseits dem Eindruck einer massiven Fassade entsprochen wird und andererseits diese Bauweise mit einer primärenergieeinsparenden Wärmedämmmaßnahme gekoppelt ist.
Da bis dato für den Anwendungsfall „Riemchenverkleidung“ keine Produkt- und Anwendungsnormen vorliegen, werden für die Deklaration der Produkte die Forderungen der Produktnorm DIN EN 14411 für keramische Fliesen und Platten und die dazugehörigen Prüfnormen der Reihe DIN EN ISO 10545 herangezogen. Als maßgebliche Prüfnorm ist derzeit die DIN EN ISO 10545-3 für die Bestimmung der Wasseraufnahme. Der Nachweis der Frostwiderstandsfähigkeit des Produktes erfolgt ebenfalls der DIN EN 14411 entsprechend, nach der Prüfnorm EN ISO 10545-12. Vereinzelt wird in Zulassungen von diesem Verfahren insofern abgewichen, als dass als alternatives Prüfverfahren die DIN 52252, Teil 1 mit allseitiger Befrostung von Einzelziegeln, angewendet werden kann.
Der Ziegelindustrie stellt sich im Zusammenhang mit den spezifischen Anforderungen an die Produkteigenschaften und den dafür normativ anzuwendenden Prüfverfahren die Frage, ob keramische Riemchen stranggezogene Platten sind und damit den verschärften Bedingungen der DIN EN 14411 unterliegen oder sie nur Teilstücke eines Vormauerziegels sind, deren deklarierbare Eigenschaften sich aus der Normenreihe DIN EN 771-1 ergeben.
Dipl.-Ing. Michael Ruppik, Institut für Ziegelforschung Essen e.V.