Deutsche Ziegelindustrie sieht aktuelle Energieeinsparverordnung kritisch
Auf Vorschlag seines Umweltausschusses hat der Bundesrat am Freitag, dem 11. Oktober 2013, die neue Energieeinsparverordnung mit einer Verschärfung der Anforderungen an den Jahresprimär-Energiebedarf für den Neubau um 25 % ab 2016 beschlossen. Die Bundesregierung hat sich diesem Votum angeschlossen und damit auch formal den Weg für die EnEV freigemacht.
Der Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e.V., Bonn, hält die nun beschlossene Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten für überzogen. Dazu Verbands-Geschäftsführer Martin Roth: „Sie führt zu weiteren erheblichen Steigerungen der Baukosten und rechnet sich wirtschaftlich nicht. Auch die Umwelt profitiert kaum von dieser Verschärfung, da der Neubau nur einen sehr kleinen Einfluss auf den Energieverbrauch der deutschen Immobilien hat. Dagegen hätte man sinnvoller den Wohnungsbestand in den Fokus nehmen sollen, wo mit vergleichsweise wenig Aufwand viel bewirkt werden könnte. Deshalb sollen auch alle staatlichen Fördermittel zukünftig in den effizienten Umbau des Bestandes gehen.“
Sachgerechter wäre nach Ansicht der deutschen Ziegelhersteller auch der vom Wirtschaftsausschuss des Bundesrates vorgeschlagene Weg einer einmaligen Verschärfung der Hauptanforderungen bei Neubauten um lediglich 15 % gewesen. Damit hätten bewährte und preiswerte Heizsysteme wie die Brennwerttechnik weiter verwendet werden können. Mit der nun beschlossenen Verschärfung um 25 % werden für den Neubau hochkomplexe und teilweise noch nicht ausgereifte strombasierte Heiz- und Lüftungssysteme unausweichlich. Martin Roth: „Wir entfernen uns daher immer weiter von praxisgerechten, am Bedarf des Nutzers orientierten Gebäuden und begeben uns in Bauweisen, deren Zukunftssicherheit und Werthaltigkeit bei weitem noch nicht feststeht. Bauherren und Mieter müssen nun auf ihre Kosten und Risiken vom Verordnungsgeber vorgeschriebene Techniken erproben.“
Positiv ist festzustellen, dass die Verschärfungen nicht – wie ursprünglich angedacht – in zwei Schritten erfolgen, sondern nur in einem Schritt zum 1. Januar 2016. Damit ist den Planern ein größerer Zeitraum zur Verfügung gestellt worden, in dem sie sich auf die komplexe und aufwändige Umsetzung der neuen Bestimmungen der Energieeinsparverordnung vorbereiten können.
Nach Auffassung der Ziegelindustrie hat der Gesetzgeber die Chance verspielt, mit einer nur moderaten Verschärfung der Anforderungen den Bau von Mehrfamilienhäusern nicht weiter zu verteuern. Gerade in Zeiten akuter Wohnungsnot, insbesondere in Ballungsräumen, wird es dadurch immer schwieriger, für breite Schichten der Bevölkerung bezahlbaren Wohnraum zu errichten.