Auswahl von Energiemanagement-Software

Wer ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 betreibt, muss nach Abschnitt 4.6.1. einen Plan für die Energiemessung nachweisen. Nach den neuen DAkkS-Richtlinien soll das ein sogenanntes Messkonzept sein. Von den Unternehmen wird in Abhängigkeit ihrer Energiekosten gefordert, dass sie eine Online-Betriebsdatenerfassung mit entsprechender Controlling-Software vorhalten.

Der Vortrag beleuchtet die Normanforderungen sowie deren Klarstellung in der DAkkS-Richtlinie. Es wird auf einige wesentliche Punkte eingegangen, die bei der Beschaffung von Softwaresystemen zu beachten sind.

Energiemanagementsysteme sind hinsichtlich der Rückerstattung von Energie- und Stromsteuer oder EEG-Umlage derzeit vor allem ein Thema für die Industrie. Jedoch wird in der EU-Energieeffizienzrichtlinie in Artikel 8 auch für alle anderen Branchen ein regelmäßiges (Vier-Jahres-Zyklus) Energieaudit gefordert. Die EU-Energieeffizienzrichtlinie trat im Dezember 2012 in Kraft und wird in Deutschland voraussichtlich noch in 2014 in nationales Recht umgesetzt (Novellierung des EDL-Gesetzes). Im Rahmen der Umsetzung von Energiemanagement ist der ­Erfolgsnachweis für die durchgeführte Einzelmaßnahme ein ­wesentliches Element in allen bekannten Regelwerken.

Dr.-Ing. Volker Albrecht, EMC Energiemanagement und Consulting

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