BImSchG – Rechtssichere Unternehmensorganisation
Führungsorgane wie leitende Angestellte, Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder sind dafür verantwortlich, dass in den Unternehmen bzw. Produktionsstandorten die Arbeitgeber- und Betreiberpflichten eingehalten werden (z. B. § 52 b BImSchG). Die Verantwortungen, Befugnisse und Aufgaben sind hierfür durchgängig zu delegieren und auch zu kontrollieren.
Die Fülle von rechtlichen und normativen Regelungen mit den dort definierten Anforderungen macht es den Unternehmen nahezu unmöglich, ohne intensive fachspezifische Unterstützung und leistungsfähige informationstechnische Werkzeuge diese Anforderungen stets auf aktuellem Stand zu halten, in betriebliches, nachhaltiges Handeln umzusetzen und den Erfüllungsgrad zu überwachen und zu optimieren.
Der Vortrag verdeutlicht – plakativ – die Komplexität der rechtlichen Anforderungen am Beispiel „Immissionsschutz” und die strategische Vorgehensweise zur Identifizierung der zutreffenden rechtlichen und normativen Anforderungen sowie zur praktischen Unterstützung der rechtssicheren Unternehmensorganisation mittels eines exemplarischen informationstechnischen Tools.
Dr. Hans J. Keller, ProVis Gesellschaft für Umweltmanagement und Unternehmensethik GmbH, Leinfelden-Echterdingen