Betriebssicherheitsverordnung versus Bestandsschutz

Die Änderungen der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)  sind zum 1. Juni 2016 in Kraft getreten. Kern der neuen BetrSichV ist die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln. Dabei sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen (z.B. Thermoprozess-anlagen), die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Die Verwendung von Arbeitsmitteln umfasst jegliche Tätigkeit mit diesen (Montieren und Installieren, Bedienen, An- oder Abschalten oder Einstellen, Gebrauchen, Betreiben, Instandhalten, Reinigen, Prüfen, Umbauen, Erproben, Demontieren, Transportieren und Überwachen). Es dürfen nur Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten sind bei der Verwendung von Arbeitsmitteln für die gesamte Zeit der Benutzung zu gewährleisten. Der Arbeitgeber hat demnach erforderliche Maßnahmen zu treffen, damit das Arbeitsmittel während der gesamten Benutzungsdauer sicher verwendet werden kann.

Dr.-Ing. Albert Seemann, BG ETEM, Köln

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