Einsatz von Ziegel-Brechsand in der Zementherstellung

Feine rezyklierte Gesteinskörnungen (Brechsande) sind derzeit in DIN EN 197-1 nicht als Zementhauptbestandteil definiert.

Zemente mit gemahlenem Brechsand als Hauptbestandteil bedürfen einer Zulassung. Neben technischen Nachweisen zu Eigenschaften nach DIN EN 196-1 bzw. DIN EN 197-1 und Dauerhaftigkeitsprüfungen am Beton müssen die Brechsande ebenfalls umweltrelevante Eluat- und Feststoffparameter einhalten. Ziel der Untersuchungen im Forschungsprojekt „R-Beton“ (www.r-beton.de) war die Erarbeitung von Leitlinien für die Verwendung von Brechsanden bei der Herstellung von Zement. Die Versuchszemente wurden durch Mischen von 90 bzw. 70 Masse-% CEM I 42,5 R bzw. 52,5 R mit 10 bzw. 30 Masse-% gemahlenem Brechsand hergestellt. Es wurden Brechsande aus Betonbruch, Mauerwerksbruch, Dachziegelbruch, Gleisschotter und Bahnschwellen verwendet. Die Versuchszemente entsprachen den Festigkeitsklassen 42,5 N bis 52,5 R. Die zulassungsrelevanten Bewertungskriterien für die Dauerhaftigkeit der Betone wurden unter Verwendung der Zemente mit bis zu 10 Masse-% Brechsand eingehalten. Die Brechsande erfüllten zudem die umweltanalytischen Anforderungen gemäß DIN 4226-101.

Dr.-Ing. Christoph Müller, VDZ gGmbH 

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