Erfahrungen mit Energiemanagment in der Ziegelindustrie
Die Forderung nach Einführung von Energiemanagementsystemen (EnMS) nach ISO 50001 kommt aus dem EEG §41. Mit der Novellierung des Energie- und Stromsteuergesetzes seit 2013 wird diese Forderung auch für den sogenannten Spitzensteuerausgleich erhoben. Es werden die Erfahrungen bei der Einführung von EnMS in der Ziegelindustrie beschrieben und Hinweise für eine zügige Umsetzung gegeben.
1 Verpflichtung zum Energiemanagement?
Seit 2012 erfolgte eine Begrenzung der EEG-Umlage (EEG §40 ff) nur noch, wenn eine Zertifizierung nach EMAS oder DIN ISO 50001 Energiemanagementsystem erfolgt war.
Stromsteuer- und Energiesteuerrückerstattung für das produzierende Gewerbe in Sonderfällen (sog. Spitzensteuerausgleich) sind „Beihilfen“ im europarechtlichen Sinne. Sie bedürfen daher einer beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission. Diese Regelung galt bis 31.12.2012; seit 01.01.2013 ist mit einigen Änderungen zu rechnen. Im vorliegenden Referentenentwurf wird gefordert:
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