Zukünftige Haftungsrisiken für Aus- und Einbaubaukosten mangelhaft gelieferter Bauprodukte
Der Beitrag behandelt das voraussichtlich Ende des Jahres Gesetz werdende neue Bauvertragsrecht und Änderungen der kaufrechtlichen Gewährleistung. Die kaufrechtliche Gewährleistungsverpflichtung wird nebst einer Regressregelung bis zum Hersteller um die Verpflichtung erweitert, die Aus- und Wiedereinbaukosten eines mangelhaft gelieferten Bauproduktes zu tragen. Die Regelung wird für die gesamte Leistungs- und Lieferkette von Bauprodukten erhebliche Bedeutung erlangen und voraussichtlich den Abschluss entsprechender Versicherungen erforderlich machen.
1 Einleitung
Werden mangelhafte Materialien oder Halbzeuge zur Herstellung eines Gesamtproduktes geliefert, beschränkt sich der hieraus folgende wirtschaftliche Nachteil des Käufers nicht auf den Minderwert der mangelhaften Ware. Er setzt sich regelmäßig in einem höheren Minderwert des hergestellten Gesamtproduktes bis hin zur Wertlosigkeit dieses fort. Nach bisheriger Rechtspraxis schuldet der Verkäufer verschuldensunabhängig lediglich die Mangelbeseitigung an dem von ihm gelieferten Produkt bzw. eine Nachlieferung. Weitergehende Ansprüche können im Unternehmerverkehr nur unter...