15.06.2009 News: Bundesverfassungsgericht legt Grundlage für Wettbewerbsgleichheit zwischen den Baustoffen

Mit seiner Entscheidung zum Holzabsatzfonds hat das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb zwischen den Baustoffen Holz, Beton und Ziegeln geschaffen. Die Politik muss jetzt den Forderungen widerstehen, mit einer neu gestalteten Holzförder-Agentur die Marktbedingungen erneut zu verzerren. Denn das Verfassungsgericht hat nicht nur entschieden, dass die bisherigen Zwangsabgaben an den Holzabsatzfonds "mit dem Grundgesetz unvereinbar" und eine "unzulässige Sonderabgabe" sind. Das höchste deutsche Gericht hat darüber hinaus festgestellt, dass die Erhebung der Zwangsabgabe deswegen nicht gerechtfertigt ist, weil die Holzwirtschaft weder im internationalen Wettbewerb noch im Wettbewerb mit anderen Baustoffen spezifischen Nachteilen ausgesetzt ist.

Die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau (DGfM) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, warnt aber vor dem politischen Reflex, die Holzabsatzförderung nun aus anderen Mitteln zu finanzieren. "Der Holzabsatzfonds führte zu einem Eingriff des Staates in den freien Wettbewerb zwischen den einzelnen Baustoffen. Nach den klaren Worten der höchsten Richter sollten sich Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner und ihre Kollegen aus den Ländern nicht dazu verleiten lassen, die Holzwirtschaft weiter einseitig zu protegieren und damit die Marktbedingungen auch zukünftig weiter zu verzerren", so Dr. Ronald Rast, Geschäftsführer der DGfM.

Der Holzabsatzfonds hat mit großem Mitteleinsatz Marketing für den Baustoff Holz betrieben und ist dabei in den letzten Jahren auch zu vergleichenden Darstellungen der am Markt etablierten Baustoffe übergegangen. Allein im vergangenen Jahr setzte der Fonds rund 15,9 Millionen Euro für Marketingmaßnahmen ein, was nur durch die Erhebung der Zwangsabgabe möglich war, die nun vom Verfassungsgericht für nichtig erklärt worden ist. Das schaffte einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Materialien und Bauweisen. Die Entscheidung, welcher Baustoff in der jeweiligen Situation am besten geeignet ist, sollte nicht wieder durch eine einseitige politische Förderung beeinflusst, sondern alleine vom Bauherrn getroffen werden.

Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau e.V.
Kochstr. 6 -7   I10969 Berlin   I   Germany
T +49 (0) 30 25 35 96 40   I   F +49 (0) 30 25 35 96 45
mail@dgfm.de   I   www.dgfm.de

Thematisch passende Artikel:

07.12.2010 News: Unternehmen anderer Baumaterialien finanzieren das Marketing der Wettbewerber mit

Die Finanzierung der Zukunft Holz GmbH ZHG als zentrales Instrument der Holzabsatzförderung benachteiligt im Haus- und Wohnungsbau die Massivbauweise völlig ungerechtfertigt. Bund und Länder...

mehr

Bayerischer Staat auf dem Holzweg

Das Bayerische Bauministerium hat zusammen mit dem Bayerischen Forstministerium eine 83 Seiten umfassende, digitale Broschüre zum Vorteil der Holzbauweise auf einer eigens dafür eingerichteten...

mehr

09.12.2010 News: DGfM-Mitgliederversammlung 2010: Förderung des Wohnungsbaus wird satzungsgemäße Aufgabe des Verbands

Das Interesse der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerksbau e.V., kurz DGfM, an zukunftssichernden Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau in Deutschland wird künftig deutlicher zum Ausdruck kommen....

mehr

Bundesverband Ziegel fordert technologieoffenen Wettbewerb der Bauweisen

Der Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie (BVZI) appelliert an die baden-württembergische Landesregierung und die Abgeordneten des Landtags, auf die geplante einseitige Förderung des Holzbaus...

mehr

29.01.2010 News: Jetzt Zukunftsinvestitionen in Wohnungen erleichtern - Fördergleichheit für Sanierung und Bestandsersatz schaffen

"Die Bundesregierung sollte ihre KfW-Förderpolitik im Gebäudebereich ergebnisoffen gestalten. Denn die aktuelle Bevorzugung von Sanierungsmaßnahmen gegenüber dem Bestandsersatz führt teilweise zu...

mehr