30.08.2010 News: Lärm vermeiden – Schöck Schallschutzforen bieten Lösungen
Halbtages-Seminare rund um den Lärmschutz im Gebäude
Die Ansprüche an den baulichen Schallschutz sind in den letzten Jahren weiter gestiegen. Architekten und Bauträger sollten daher bereits bei der Planung von Gebäuden auf einen ausreichenden Schallschutz achten. Lärm überträgt sich dabei an vielen Stellen im Haus: im Treppenhaus, über das Mauerwerk, über die Decken oder Fenster. Die Schallschutzforen von Schöck greifen diese Themen auf und informieren jetzt bereits im achten Jahr umfassend über Probleme und Lösungen. Gemeinsam mit den Industriepartnern Xella, Unipor, Rehau, Knauf sowie der Rechtsanwaltskanzlei Koelble und Kollegen bietet Schöck halbtägige Fachseminare an folgenden Orten an:
> am 26. Oktober in Wolfsburg
> am 27. Oktober in Berlin
> am 28. Oktober in Leipzig.
Namhafte Referenten präsentieren aktuelle Entwicklungen zum Thema Schallschutz und stehen auch für einen persönlichen Austausch bereit. Schallschutzrelevante Aspekte beim Bauen finden dabei ebenso Beachtung wie juristische Problemfragen und die Auswirkungen bei nicht vorhandenem Schallschutz. Es referieren:
> Dipl.-Phys. Michael Bähr, Schöck
> Dipl.-Ing. Kai Naumann, Xella
> Dipl.-Ing. Olaf Rolf, Rehau
> Dr.-Ing. Thomas Fehlhaber, Unipor
> Dipl.-Ing. Harald Hünting, Knauf,
> Rechtsanwältin Susanne Locher-Weiss, Kanzlei Koeble & Kollegen
Diplom-Physiker Michael Bähr von Schöck informiert über die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.V. (DEGA) und stellt mit der „Schöck Tronsole“ ein bewährtes Schallschutzsystem für Treppen vor. Weitere bauliche Details, die den Lärmschutz und damit das Wohlbefinden der Hausbewohner beeinflussen, thematisieren die anderen Referenten: Leistungsfähige Trennwände, Schalldämmung am Fenster, Raumakustik und die Schall-Längsleitung im Mauerwerk zählen zum breiten Spektrum der Schallschutzforen. Die aktuelle Rechtsprechung, Haftungsfallen für Architekten und die anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard für die Werkleistung bei werkvertraglich nicht konkret vereinbartem Schallschutz werden ebenfalls erläutert.
Schöck Bauteile GmbH
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