Akustische Eigenschaften von Pflasterklinkerflächen
Pflasterklinker spielt als Baustoff vor allem dort eine Rolle, wo hochwertige und architektonisch anspruchsvolle Verkehrsflächen gestaltet werden sollen. Mit seinen natürlichen warmen Farben wertet das aus heimischem Ton gebrannte und überdurchschnittlich belastbare Naturprodukt das Wohnumfeld auf und hebt sich wohltuend vom Einheitsgrau ab. Aber welche akustischen Eigenschaften haben Pflasterklinkerdecken?
Nach einer Umfrage des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2018 fühlen sich 75 % der Befragten in ihrem Wohnumfeld durch den Straßenverkehr gestört oder belästigt. Ab Geschwindigkeiten von ca. 30 km/h wird die Lärmbelästigung durch PKW hauptsächlich durch das Reifen-Fahrbahngeräusch verursacht. Mit der Zunahme von Hybrid- und E-Autos rückt die Belästigung durch diese Rollgeräusche noch stärker in den Fokus. In Wohngebieten werden lärmarme Baustoffe und Bauweisen somit immer wichtiger.
Bauweise verringert Reifen-Fahrbahn-Geräusch
Langjährige Lärmmessungen, wissenschaftliche Untersuchungen und bautechnische Erfahrungen haben gezeigt, dass der Schalldruckpegel von Pflasterflächen durch eine geeignete Bauweise deutlich gesenkt werden kann. Auch eine von der Arbeitsgemeinschaft Pflasterklinker e.V. bei der Ingenieurgesellschaft Müller-BBM in Auftrag gegebene Untersuchung bestätigt diese Erkenntnisse.
Bei der lärmreduzierenden Pflasterbauweise wird das Reifen-Fahrbahn-Geräusch im Gegensatz zu konventionellen Pflasterdecken direkt am Entstehungsort des Geräusches verringert. Um die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr auf Klinkerpflasterstraßen möglichst gering zu halten, sollten grundlegende Regeln für diese lärmarme Pflasterbauweise eingehalten werden. Hierbei kommen den Anforderungen an Ebenheit der Oberfläche, Formatwahl, Verlegemuster, Fasenausbildung, Fugengeometrien, Höhenversatz und Fugenfüllgrad besondere Bedeutung zu.
Optimal: Rechtecksteine im Diagonalverband
Für lärmarme Pflasterdecken sollten außerdem nur Rechtecksteine eingesetzt werden, die in Verbänden diagonal zur Hauptfahrtrichtung angelegt sind. Auch die Fugenbreite spielt eine wichtige Rolle. Breite Steinformate und enge Fugenausführung wirken sich günstig auf die Geräuschminderung aus.
Die bautechnisch erforderliche Pflasterfuge wird aus akustischer Sicht weiter optimiert, wenn ungefaste Steine verwendet werden. Um die Reifen-Fahrbahngeräusche zu minimieren, sollten zudem Fahrbahntexturen gewählt werden, die die Reifenschwingung und aeroakustische Effekte minimieren.
Die bauliche Ausführung der Pflasterdecke hat ebenfalls Auswirkungen auf ihr Lärmverhalten. Die Oberfläche der oberen Tragschicht sollte besonders eben sein, der Höhenversatz benachbarter Steine 1 mm nicht übersteigen. Treten während der Nutzungsphase Unebenheiten auf, sollten diese beseitigt werden.
Neufassung der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen
Die Erkenntnis, dass mit optimierten Pflasterdecken eine deutlich wahrnehmbare Lärmminderung gegenüber konventionellen Pflasterdeckschichten erreicht werden kann, wurde in der Neufassung der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS Ausgabe 2019) mitberücksichtigt. Die oben genannten Anforderungen an die Bauweise und Dimensionierung der Pflasterdecken müssen erfüllt sein, damit die Straßendeckschicht als Pflaster mit ebener Oberfläche charakterisiert wird, um einen Korrekturwert der Geräuschemission von Straßendeckschichten DSD von +1,0 dB(A) bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h zu erhalten. Der aktuelle Korrekturwert liegt damit um 1 dB unter dem Ausgabestand von 1990, in welchem ein DStrO-Wert (Korrekturwert für unterschiedliche Straßenoberflächen) von +2,0 dB(A) für ebene Pflasterdeckschichten angesetzt wurde. Der aktuelle Wert liegt deutlich näher an den Erfahrungswerten aus der Praxis, hier ist jedoch aus akustischer Sicht noch weiteres Potenzial enthalten.
Kommunale Baulastträger sind entsprechend aufgerufen, lärmarme Pflasterbauweisen im lärmsensiblen Umfeld unter Anwendung der beschriebenen Bauweisen umzusetzen, damit in naher Zukunft eine Reihe von mehrjährig unter Verkehr befindlichen Verkehrsflächen vorliegen, auf denen weitere Lärmmessungen zur Beurteilung der Dauerhaftigkeit der Lärmminderungswirkung von Pflasterdecken durchgeführt werden können.