Schallschutz – die neue DIN 4109
Der bisher übliche baurechtliche Schallschutznachweis nach DIN 4109:1989-11, Beiblatt 1, kann den zu erwartenden Schallschutz nur unzureichend prognostizieren und schließt in bestimmten Fällen Mauerwerk aus Mauerziegel mit „schalltechnisch ungünstiger Lochung“ und Rohdichten < 0,8 als flankierende Bauteile aus.
Der Blick auf die schalltechnische Qualität eines trennenden Bauteils, wie z.B. eine Wohnungstrennwand oder eine Trenndecke, unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen in Abhängigkeit von der mittleren flächenbezogenen Masse der flankierenden Bauteile reicht somit zukünftig nicht...