Was macht unsere Mitarbeiter krank?
Berufskrankheiten werden von der Bundesregierung definiert, was Besonderheiten in der Prävention und Rehabilitation sowie Kompensation durch die gesetzliche Unfallversicherung nach sich zieht. Dabei gilt ein lebenslanger Schutz und Latenzzeiten müssen beachtet werden. Erkrankungen können auch 10, 20 oder mehr Jahre nach Beginn der Schädigung auftreten.
Der Vortrag informiert über folgende Berufskrankheiten:
quarzstaubbedingte Berufskrankheiten: Silikose, silikosebedingter Lungenkrebs
asbestbedingte Berufskrankheiten: Asbestose, asbestbedingter Lungen- und Kehlkopfkrebs, asbestbedingtes Rippenfellmesotheliom
Lärmschwerhörigkeit
schwere berufsbedingte Hauterkrankungen
Arbeitsbedingte Erkrankungen können durchaus Folge der Berufstätigkeit sein, hier erfolgen die Behandlung aber durch die gesetzliche Krankenversicherung und die Rehabilitation durch Rentenversicherungsträger, wie z.B. bei:
witterungsbedingten Atemwegs-/Erkältungskrankheiten (Zugluft, Klimaeinflüsse)
Erkrankungen des Bewegungsapparates, Wirbelsäulenerkrankungen (Ausnahme: anerkannte Berufskrankheiten)
psychische Erkrankungen (Burnout, Mobbing, schädliche Leistungssteigerung durch Pharmaka, Schichtarbeit, Verantwortungsdruck)
Bad Reichenhall gGmbH