Schwarz-Rot muss Wohnungsmangel und explodierende Wohnkosten anpacken

Der Wohnungsbau darf nicht zum „schwarz-roten Stiefkind“ werden: Mehr als 25 Spitzenverbände und Organisationen der Planer sowie der deutschen Bau- und Immobilienbranche haben sich jetzt an alle Mitglieder des neuen Bundestages gewandt. Als Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ fordern sie den Bund auf, an der „Baustelle Wohnungsbau“ zu arbeiten. Die Botschaft richtet sich insbesondere an die Vertreter von CDU, CSU und SPD bei den laufenden Koalitionsgesprächen. Der Wohnungsbau dürfe am Verhandlungstisch nicht zu kurz kommen. Eine neue schwarz-rote Bundesregierung werde „Wohnungsmangel und explodierende Wohnkosten in Deutschland“ überwinden müssen.

 

„Wenn das Wohnen in Ballungsgebieten und Wachstumsregionen nicht zum Luxusgut werden soll, braucht Deutschland dringend zusätzliche bezahlbare Wohnungen. Diese müssen energieeffizient und altersgerecht sein“, sagt Dr. Ronald Rast. Der Koordinator der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ warnt: „Insbesondere beim Neubau von Wohnungen gibt es einen erheblichen Nachholbedarf, weil nun schon seit 2007 entschieden zu wenig Wohnungen in Deutschland gebaut werden.“ Eine seit 2010 wieder deutliche Zunahme bei der Zuwanderung verstärke diese „enormen Defizite“ noch.

 

Die Verbände und Organisationen der Bau- und Immobilienbranche – darunter auch der Deutsche Mieterbund (DMB) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) – haben einen „Masterplan für den Wohnungsbau in Deutschland“ entwickelt und diesen mit ihrem Schreiben an die Abgeordneten als „Positionspapier für die neue Regierungspolitik“ vorgelegt. (Hinweis für die Redaktion: Das Positionspapier „Neue Bundesregierung muss an ‚Baustelle Wohnungsbau’ arbeiten“ erhalten Sie mit dieser Pressemeldung.)Darin zieht die Aktion eine „wohnungsbaupolitische Bilanz“, die die Schwächen der bisherigen Wohnungsbaupolitik deutlich macht. Neben Defiziten beim Wohnungsneubau bescheinigt die Aktion der bisherigen Bundesregierung, bei der energetischen Gebäudesanierung das selbst gesteckte Ziel einer Verdopplung der jährlichen Sanierungsrate auf zwei Prozent des Wohnungsbestandes nicht erreicht zu haben.

 

Im gemeinsamen Positionspapier richtet die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ sieben Kernforderungen an die Politik. Es ist eine dringliche To-Do-Liste für alle sozial- und wohnungsbaupolitisch Verantwortlichen in der neuen Bundesregierung, aber auch in den Ländern. „Auf diese sieben Punkte haben sich alle Verbände und Organisationen der Aktion im breiten gesellschaftspolitischen Konsens verständigt“, sagt Dr. Ronald Rast.

Im Forderungskatalog stehe die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus auf Platz eins. Gleichzeitig müsse der Wohnungsneubau insgesamt deutlich attraktiver werden. Dies gelinge in erster Linie über steuerliche Anreize: Hier ist eine Erhöhung der Abschreibung für Wohngebäude auf linear 4 Prozent oder die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung ein entscheidendes Instrument, so die Aktion.

 

Das altersgerechte Bauen und Sanieren sei in einer immer älter werdenden Gesellschaft ein Muss. Immerhin werden in den kommenden Jahren 2,5 Millionen barrierearme Wohnungen benötigt. Dazu seien KfW-Fördermittel von mindestens 200 Millionen Euro pro Jahr notwendig – als Zuschüsse und für KfW-Kreditprogramme. Um der Energiewende zum Erfolg zu verhelfen, sei schnell eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung notwendig. Neben den steuerlichen Anreizen wird ab 2014 eine Aufstockung der KfW-Programme für energieeffizientes Bauen und Sanieren auf kurzfristig 3 Milliarden Euro und langfristig 5 Milliarden Euro pro Jahr notwendig, so die Forderungen der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“.

 

Ein weiterer „Knackpunkt“, so Rast, sei das zukünftige Energiesparrecht. Nachdem – in den sprichwörtlich letzten Minuten der alten Bundesregierung – die Energieeinsparverordnung (kurz: EnEV) in der 2. Änderung doch noch durchgewunken wurde, wird sich die neue Bundesregierung daran messen lassen müssen, wie sie die Auflagen des Bundesrates dazu auch wirklich umsetzt. So wird die Vereinfachung und Zusammenführung der parallelen energiesparrechtlichen Gesetze und Verordnungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes umzusetzen sein. Für mehr Investitionen in Energieeinsparmaßnahmen werden verlässliche Rahmenbedingungen und langfristige Planungssicherheit gebraucht.

 

Eine weitere Forderung der Aktion: eine bessere und kontinuierliche Förderung für die Stadtentwicklung. Für die Städtebau- und Quartiersförderung müssten künftig mindestens 700 Millionen Euro jährlich im Bundeshaushalt bereitgestellt werden. Zudem sei es notwendig, den Ersatzneubau nicht wirtschaftlich sanierungsfähiger  und bereits leer stehender Gebäude in der KfW-Förderung sowie im Bauordnungsrecht einer Vollsanierung gleichzustellen. „Es ist volkswirtschaftlich nicht sinnvoll, ein abgewirtschaftetes und bereits leer stehendes Wohnhaus um jeden Preis zu erhalten und auf eine gleich aufwendige Vollsanierung zu orientieren, obwohl dadurch bestimmte Schwächen des alten Gebäudes gegenüber einem Neubau praktisch nur konserviert werden. Sind Vollsanierung oder Abriss und Neubau aus Investorensicht mit den gleichen Aufwendungen verbunden, sollte es weder durch eine einseitig ausgerichtete KfW-Förderung noch durch benachteiligende Regelungen im Baurecht verzerrende Kriterien pro Vollsanierung geben. Das gilt natürlich nicht für denkmalpflegerisch wertvolle Gebäude“, so Rast.

Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau e.V.
www.dgfm.de

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