CO2-Emissionshandel ab 2013: Der Rahmen steht – Details noch unklar
Im Dezember 2008 wurde das europäische Klimapaket verabschiedet. Mit diesem Paket möchte die EU zwei der im März 2007 vereinbarten 20%-Ziele erreichen: Bis zum Jahr 2020 will sie ihre Treibhausgasemissionen um 20 % verringern, verglichen mit 1990, und den Anteil erneuerbarer Energien auf 20 % erhöhen.
Für das dritte Ziel, 20 % Energie einzusparen, will die EU zu einem späteren Zeitpunkt weitere Beschlüsse fassen. Ein wichtiger Bestandteil des Klimapakets ist die Revision der EU-Emissionshandelsrichtlinie ab 2013, die nachfolgend erläutert wird.
1 Definition der Keramik (Annex 1)
Die Definition für keramische Anlagen umschließt alle Anlagen mit einer Produktionskapazität von mehr als 75 t pro Tag. Damit kommen H-Kassetten-Dachziegelwerke und Fliesenhersteller erstmals ab 2013 in den Anwendungsbereich des Emissionshandels.
2 Kleinanlagenregel/De-Minimis-Regel (Artikel 27)
Anlagen, die weniger als 25 000 t CO2 pro Jahr emittieren, können von den Mitgliedstaaten nach Beratung mit den betroffenen Anlagen vom Emissionshandel ausgenommen werden, wenn äquivalente Maßnahmen durchgeführt werden, die zu einer äquivalenten Emissionsminderung...