Unternehmen der Ziegelindustrie werden als Carbon Leakage gefährdet eingestuft
Die revidierte Emissionshandelsrichtlinie sieht vor, dass Sektoren, die als Carbon Leakage gefährdet eingestuft sind, 100 % der Benchmarkzuteilung erhalten. Alle anderen Sektoren erhalten in 2013 80 % der Benchmarkzuteilung bis hin zu 30 % in 2020. Ein Sektor wird als Carbon Leakage gefährdet eingestuft, wenn er die quantitativen oder qualitativen Kriterien der revidierten Emissionshandelsrichtlinie erfüllt.
Der Beschluss der Kommission 2010/2 vom 24. Dezember 2009 definierte die erste Carbon Leakage Liste. Erwägungsgrund 16 sah eine zeitnahe erneute Bewertung von „Sektoren und Teilsektoren vor, die im vorliegenden Fall wegen Zeitmangels nicht vollständig analysiert werden konnten oder über die keine Daten von ausreichender Qualität oder in ausreichender Menge vorlagen, wie die Herstellung von Mauer- und Dachziegeln“.
Auf Grundlage dieses Erwägungsgrundes hat die Kommission in 2010 eine Neubewertung von Erzeugnissen der Ziegelindustrie (NACE Code 2640) durchgeführt. Diese qualitative Bewertung „zeigte wachsende Herausforderungen des Marktes, wie wachsenden Handel, insbesondere steigende Importe aus Ländern mit geringen Herstellungskosten, steigender internationaler Wettbewerb, ein signifikanter Anteil von kleinen und mittelständischen Unternehmen und nur geringe Gewinnspannen in den betrachteten Jahren verglichen mit den zusätzlichen CO2-Kosten, was die Fähigkeit der Anlagen beeinträchtigt, zu investieren und Emissionen zu reduzieren“.
Der Kommissionsbeschluss durchläuft nun eine dreimonatige Einspruchsfrist des Parlaments, bevor er in Kraft treten kann.