Energie- und Klimapaket 2030 vom Europäischen Rat ­verabschiedet

Im Oktober 2014 beschloss der EU-Rat das Energie- und Klimapaket 2030. Die darin verabschiedeten Ziele stellen den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik der Europäischen Union bis 2030 dar.

Es wurde ein verbindliches Treibhausgasminderungsziel von -40 % (1990-2030) festgelegt. Außerdem wurde ein verbind­liches EU-Ziel für erneuerbare Energien von 27 % in 2030, bezogen auf den Endenergieverbrauch, festgeschrieben. In Sachen Energieeffizienz wurde ein indikatives (man könnte auch sagen unverbindliches) Ziel von 27 %, verglichen mit Projektionen der Entwicklung des Energieverbrauchs ohne die Zielfestlegung, festgeschrieben. Das Gesamtziel von -40 % Treibhausgasemissionen soll im Rahmen des Emissionshandels in eine Minderung von -43 % (2005 bis 2030) übersetzt werden. Zum Vergleich: Das bestehende Ziel beträgt -21 % (2005 bis 2020). Sektoren, die nicht dem Emissionshandel unterliegen, sollen sich um 30 % mindern (2005 bis 2030). Im Emissionshandel soll der lineare Reduktionsfaktor ab 2021 auf 2,2  % pro Jahr steigen (gegenwärtig bis 2020: 1,74 % pro Jahr). Carbon ­Leakage soll fortgeführt, Details wie z.B. die Länge der Liste, die Ausgestaltung der Benchmarks, etc. sollen jedoch weiterent­wickelt werden.

Unabhängig vom Ratsbeschluss ist ab der 4. Handelsperiode bereits eine sogenannte Marktstabilitätsreserve geplant, um den Zertifikatpreis zu steigern. Die zu versteigernde Menge soll dabei automatisch ab einem bestimmten Überschuss verringert und ab einem bestimmten Mangel wieder erhöht werden. Das entsprechende Gesetz wird 2015 als nächstes Gesetzgebungsverfahren im Rahmen des Emissionshandels verabschiedet werden. Die Ziele des ­Klima- und Energiepakets 2030 werden nach und nach in Gesetze überführt werden, beispielsweise bei einer Überarbeitung der Emissionshandels-Richtlinie.

Umstritten ist, ob die im vergangenen Oktober verabschiedeten Ratsbeschlüsse durch ein Mitspracherecht des Rats relativ einfach geändert werden können oder nicht. Einige Experten sind der Meinung, das ginge und käme einem Vetorecht gleich, andere hingegen sind überzeugt, dass dies nicht möglich sei.

Die Emissionshandelsrichtlinie sieht eine Revision des ­Carbon-Leakage-Status alle fünf Jahre vor. Eine erste Revision ist bereits erfolgt, mit Wirkung von 2015 bis 2019. Die neue Carbon-Leakage-Liste wurde veröffentlicht. Die Ziegelindustrie (NACE 23.32) ist darin, aufgrund einer qualitativen Studie von Price Waterhouse Coopers im Auftrag des europäischen Ziegelindustrieverbands TBE, erneut als „Carbon Leakage gefährdet“ eingestuft.

Katharina Armbrecht


Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e.V.

www.ziegel.de

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